Bauleitplanung NRW

PSI, INSPIRE und XPLANUNG - Eine Erklärung

Open Data sind nicht einfach nur öffentlich zugängliche Daten. Es geht bei Open Data vorwiegend um die Möglichkeiten und Chancen, die diese öffentlich zugänglichen Daten bieten. Unterstützung der Forschung, Förderung der lokalen Wirtschaft und engerer Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern – dies sind nur drei Aspekte, die die Europäische Union dazu veranlasst hat, u.a. die PSI- und INSPIRE-Richtlinien zu erlassen. Sowohl die PSI- als auch die INSPIRE-Richtlinie wurde bereits in nationales Recht umgesetzt.

Die PSI-Richtlinie

Die PSI-Richtlinie steht für Re-use of Public Sector Information (Richtlinie 2003/98/EG vom 17. November 2003, novellierte Fassung: Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013) und zielt darauf ab, bei öffentlichen Stellen vorhandene Daten zur Weiterverwendung zu öffnen, um wirtschaftliche Potenziale ausschöpfen zu können. Die ursprüngliche PSI-Richtlinie aus dem Jahre 2003 ist mit dem Gesetz über die „Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen“ (IWG vom 19.12.2006, novellierte Fassung: derzeit in Arbeit) bereits in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung der novellierten Fassung in nationales Recht – gefordert ist in der Richtlinie eine Umsetzung bis Mitte Juli 2015 – wird in den Ländern und im Bund derzeit vorangetrieben. Mit der Novellierung der PSI-Richtlinie wurden die Mitgliedstaaten zur Bereitstellung der Daten des öffentlichen Sektors verpflichtet.

Die INSPIRE-Richtlinie

INSPIRE steht für Infrastructure for spatial Information in Europe (Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007). Die Richtlinie zielt auf eine gemeinsame Geodateninfrastruktur in Europa ab. Sie ist auch im Zusammenhang mit der PSI-Richtlinie zu sehen, denn auch durch eine gemeinsame Geodateninfrastruktur können bisher ungenutzte wirtschaftliche Potenziale genutzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, die Daten, die von öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden, in einem einheitlichen Format bereitzustellen. So kann sichergestellt werden, dass die europaweite Nutzung der Daten vereinfacht wird. In Anhang III der INSPIRE-Richtlinie geht es konkret um das Themenfeld „Bodennutzung“, welches Sie im Bereich der Bauleitplanung betrifft. Hier sind konkrete Forderungen festgesetzt, die u.a. bis zum Oktober 2015 umgesetzt werden müssen.